Montag, 19. März 2012

Und so sieht´s mittlerweile Elektrisch aus...

Der DHV übt schon mal kräftig, damit die Ausbildungsrichtlinien möglichst schnell erarbeitet werden können.

Die E-Aufstiegshilfe soll lediglich als weitere Startart in den Flugschein eingetragen werden. Voraussetzung wird vermutlich nur sein, dass der Scheininhaber ähnlich wie beim Windenstart eine Zusatzausbildung absolviert. Es muss also keine DULV-Lizenz erworben werden.